Bildungsprämie
Unsere Kurse können mit dem Bildungsgutschein aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union teilfinanziert werden.
Konditionen ab 1. Juli 2014
- Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr).
- Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
- Sie dürfen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) verfügen.
Informationsseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung
SAB-Weiterbildungsscheck
Die Sächsische Aufbaubank bietet vielfältige Fördermöglichkeiten im Bereich Arbeit, Bildung und Beratung sowohl für Untersnehem und Selbständige, als auch Arbeitslose und Angestellte. Für unsere Kurse kommen folgende Angebot in Betracht:
- Weiterbildungsscheck – individuell
Für Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. - Weiterbildungsscheck - betrieblich
Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung für Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage.